Der Staat bietet eine ganze Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten für Sie. Niemand sollte sich diese Chance entgehen lassen. Wir checken für Sie Ihre Förderansprüche und helfen Ihnen gerne bei der Realisierung.

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Ein Arbeitnehmer kann bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) monatlich in einem Bausparvertrag anlegen. Je nach Tarifvertrag zahlt Ihr Arbeitgeber jährlich bis zu 480 Euro dazu.Ein Arbeitnehmer kann bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) monatlich in einem Bausparvertrag anlegen. Je nach Tarifvertrag zahlt Ihr Arbeitgeber jährlich bis zu 480 Euro dazu.

Zusätzlich können Sie auf VL 9,0 Prozent Arbeitnehmersparzulage bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900 Euro erhalten. Für Paare gibt es max. 86 Euro bis zu einem Jahreseinkommen von 35.800 Euro. Ihr Vorteil: Die Zulagen gibt es auch, wenn Ihr Arbeitgeber nichts zuschießt. Liegt Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen, rentiert sich deshalb auch Sparen ohne Bonus vom Chef.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage und evtl. VL-Leistungen Ihres Arbeitgebers können Sie auf Ihre Einzahlungen in einen Bausparvertrag 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke (für alle Bausparer ab dem vollendeten 25. Lebensjahr) erhalten. Gefördert werden bis zu 512 Euro (1.024 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr. Voraussetzung: Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bleibt unter 25.600 Euro (Alleinstehende) oder 51.200 Euro (Eheleute).

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Förderung und attraktive Konditionen

Unser Bausparkassen-Partner vermittelt sehr günstige Darlehen der KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau), denn diese bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten rund um die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Finanzierungsangebote bieten neben günstigen Zinsen auch lange Laufzeiten, Planungssicherheit durch Zinsbindung oder tilgungsfreie Anlaufjahre.

KFW Wohneigentumsprogramm 124

Durch dieses Förderprogramm werden angehende Bauherrinnen oder Bauherren beim Neubau unterstützt. Der Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist ebenso förderungsfähig.

KFW Energieeffizient Bauen 153

Für den Neubau oder Erwerb von Energiesparhäusern 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses.

Gerne beraten wir Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten.

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Selbstverständlich beraten Sie unsere Fachleute auch in folgenden Muttersprachen: türkisch, kroatisch, serbisch, albanisch, russisch

Ein kurzer Hinweis genügt.